Krankmeldung
Verhalten im Krankheitsfalle
Eine Benachrichtigung an das Studienseminar und die Schule muss ab dem ersten Krankheitstag erfolgen, auch in den Ferien.
Bei Versäumnis wegen Krankheit ist von Lehrkräften ab dem vierten Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung, die nach Möglichkeit Angaben über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung enthalten soll, vorzulegen. Die Leitung des Studienseminars ist telefonisch oder per Mail zu benachrichtigen.
Ausnahme: Schulreferendarinnen und Schulreferendare müssen bereits ab dem ersten Tag ein Attest vorlegen.
Das Original der Krankmeldung ist dem Studienseminar vorzulegen. Eine Kopie der Krankmeldung erhält die Schule.
Die LiV informiert die Leitung der Ausbildungsschule so rechtzeitig, dass Vertretungsunterricht sichergestellt werden kann. Die LiV informiert außerdem die entsprechenden Ausbilderinnen und Ausbilder direkt, wenn Seminartermine oder Unterrichtsbesuche nicht eingehalten werden können.
Die Einhaltung dieser Verfahren bei Krankmeldungen ist dringend erforderlich, um Missverständnisse zu vermeiden!
Des Weiteren gültig für
gesetzlich oder freiwillig gesetzlich versicherte LiV in Bezug auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Aufgaben der LiV im Rahmen der eAU:
Sie melden sich im Studienseminar krank und teilen mit, dass eine ärztliche Bescheinigung aufgrund der neuen Regelungen zur eAU nicht ausgestellt wurde.
- genauer Zeitraum der Krankschreibung vom ………. bis zum …………..
- Art der Krankenversicherung
- gesetzlich versichert 7 freiwillig gesetzlich versichert
- Krankenkasse
- Renten-/Sozialversicherungsnummer
Hinweis: Sofern Sie keine Rentenversicherungsnummer haben, müssen Sie eine Papierbescheinigung vorlegen. Dann bitte eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung, mit Schwärzung des Diagnoseschlüssels vorlegen.
Für folgende Sachverhalte gilt das eAU-Meldeverfahren nicht:
Ø Privat Krankenversicherte
Ø Erkrankung Kind
Ø Beschäftigungsverbot
Ø Wiedereingliederung
Ø Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen
Privatärzte und Ärzte im Ausland stellen weiterhin Papierbescheinigungen aus.

