Hessischer Bildungsserver / LAKK Studienseminar für GHRF in Rüsselsheim

Krankmeldung

Eine Benachrichtigung des Studienseminars und der Schule muss ab dem ersten Krankheitstag erfolgen, auch in den Ferien.

Bei Versäumnis wegen Krankheit ist von Lehrkräften am vierten Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung, die nach Möglichkeit Angaben über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung enthalten soll, vorzulegen. Die Leitung des Studienseminars ist mündlich zu benachrichtigen.

Das Original der Krankmeldung ist dem Studienseminar vorzulegen. Eine Kopie der Krankmeldung erhält die Schule.

Die LiV informieren die Leitung der Ausbildungsschule so rechtzeitig, dass Vertretungsunterricht sichergestellt werden kann.

Der LiV informiert außerdem die entsprechenden Ausbilderinnen / Ausbilder direkt, wenn Seminartermine oder Unterrichtsbesuche nicht eingehalten werden können.

Ist die Dienstunfähigkeit nur auf einen Seminartag begrenzt, werden Seminar- und Schulleitung von diesem Fehltag unterrichtet.

 

Die Einhaltung dieser Verfahren bei Krankmeldungen ist dringend erforderlich, um Missverständnisse zu vermeiden!