Hessischer Bildungsserver / LAKK Studienseminar für GHRF in Rüsselsheim

Personalrat

 

Personalvertretung - wozu überhaupt?

Neben der Einstellung von Lehrkräften in Ausbildung bestimmt der Personalrat am Studienseminar auch bei der Besetzung von Ausbilderstellen und der Bestellung von Ausbildungsbeauftragten mit.

Bei so genannten Überprüfungsverfahren für diejenigen, die sich um eine Stelle beworben haben, ist ein Vertreter des Personalrates als stiller Beobachter dabei. Er beobachtet, ob sich die Überprüfungskommission (Vertreterin beziehungsweise Vertreter des Amtes für Lehrerausbildung, Studienseminarleitung) den Bewerbern gegenüber „gleich“ verhält. Auf Grund seiner Anwesenheit kann der Personalrat die Auswahlentscheidung der Behörde inhaltlich überprüfen und bei der Zustimmungsaufforderung zur Besetzung der Stelle mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen. Stimmt der Personalrat mit „Ja“ wird die Stelle besetzt, stimmt er mit „Nein“ wird der Hauptpersonalrat eingeschaltet.

Die Alltagsarbeit im Studienseminar liegt jedoch eher in den Bereichen lnformation, Mitwirkung und Mitbestimmung bei individuellen Problemen und Ausbildungsfragen.

Entscheidend für die Tätigkeit des Personalrats ist, dass er formal korrekt verfährt und alle Möglichkeiten nutzt, von sich aus für die Beschäftigten Initiative zu ergreifen.

Die GEW führt regelmäßig Personalratsschulungen durch. Diese sind für alle Personalräte wichtig, aber für die Lehrkräfte in Ausbildung, denen das Know-how fehlt, besonders bedeutsam. Im Übrigen werden im HeLP durch Mitglieder des Hauptpersonalrats jährlich Schulungen veranstaltet, zu denen Dienstbefreiung gewährt wird.

Einen Personalrat machen aber nicht nur Gesetze und deren Kenntnisse stark. Offene Diskussion an der Dienststelle, Unterstützung durch die Kollegen und eine hohe Wahlbeteiligung sind genauso wichtig.

 

Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL):

Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden

+ FAX 0611-3 68 25 32+ 3682091