Personalrat im Studienseminar
Wozu gibt es den Personalrat? Und wozu den Seminarrat?
Welche Aufgaben haben diese Gremien? Gibt es noch Referendarinnen und Referendare, die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten für sich und andere nutzen? In welchen Rat zum Beispiel sollten diejenigen gehen, die sich für die konkreten Ausbildungsbedingungen interessieren, diese verändern wollen?
Grundsätzlich in beide! Das bedeutet, dass es sowohl im Personalrat als auch im Seminarrat um konkrete Ausbildungsbedingungen gehen kann - allerdings unter jeweils anderen Aspekten. Nicht in der Thematik der Arbeit differieren diese beiden Gremien, sondern auf Grund ihrer Verankerung im Hessischen Personalvertretungsgesetz (§ 108 HPVG) und in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (§ 5 APVO) haben sie für die Beschäftigten unterschiedliche Aufgaben.
Übertragen auf die Schule lassen sich Seminarpersonalrat dem Schulpersonalrat und Seminarrat der Gesamtkonferenz beziehungsweise der Schulkonferenz zuordnen. Für den Personalrat ist dies leicht einsehbar. Schließlich sind Aufgaben der Personalvertretung an allen Dienststellen gleich, und die Modalitäten der Wahl und Zusammensetzung sind einheitlich im HPVG geregelt. Dass aber der durch Delegation von Lehrkräften in Ausbildung, Ausbilderinnen und Ausbildern (Wahlen in den jeweiligen Vollversammlungen nach § 4 APVO) zustande gekommene 12köpfige Seminarrat etwas mit der Gesamtkonferenz einer Schule zu tun haben soll schließlich sagt ja schon das Wort gesamt, dass alle dabei sind - erfordert eine Begründung: Sie ergibt sich aus den Aufgaben, die der Seminarrat nach der APVO im Studienseminar erfüllen soll (siehe Abschnitt Arbeitsplatz Studienseminar in der GEW-Ref.-Mappe).
Dies bedeutet, dass alleine der Seminarrat für die Ausgestaltung der Ausbildung inhaltliche Beschlüsse fassen kann, die die Seminarleitung umsetzen muss. Wird der Seminarrat beispielsweise nicht tätig, kann die Seminarleiterin oder der Seminarleiter im Rahmen der APVO letztlich machen, was sie oder er will. Aber diese sind auslegbar, und das ist richtig so. Die Beschlüsse des Seminarrats sollen auf dem Hintergrund der gemeinsamen Ausbildungsbestimmungen für alle Lehrämter an allen Seminarstandorten die jeweils spezifische Situation zum Ausdruck bringen.
Jährlich finden auch Schulungen des Hauptpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) für Personalräte an Studienseminaren statt.

