Krankmeldung
Krankmeldungen - Beurlaubungen
Bei Versäumnis wegen Krankheit ist von Lehrkräften am vierten Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung, die nach Möglichkeit Angaben über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung enthalten soll, vorzulegen. Die Leitung des Studienseminars ist mündlich zu benachrichtigen.
Die Ausbildungsschulen geben die Krankenblätter der LiV halbjährlich bzw. einen Monat vor Beendigung des Referendariats an das Studienseminar weiter.
Die LiV informieren die Leitung der Ausbildungsschule so rechtzeitig, dass Vertretungsunterricht sichergestellt werden kann.
Der LiV informiert außerdem die entsprechenden Ausbilder direkt, wenn Seminartermine oder Unterrichtsbesuche nicht eingehalten werden können.
Ist die Dienstunfähigkeit nur auf einen Seminartag begrenzt, werden Seminarleiter und Schulleiter von diesem Fehltag unterrichtet.
Anträge auf Dienstbefreiung (z.B. zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, Klassenfahrten, Umzug) bedürfen der möglichst frühzeitigen Absprache mit dem jeweiligen Schulleiter UND ggf. den betroffenen Modulleitern. Die Dienstbefreiung ist sodann in jedem Fall rechtzeitig schriftlich beim Leiter des Studienseminars zu beantragen. (Den Antrag hierzu finden Sie ebenfalls auf dieser Homepage)
Die Einhaltung dieser Verfahren bei Krankmeldungen und Dienstbefreiungen ist dringend erforderlich, um Missverständnisse zu vermeiden!

