Nebentätigkeit
Die Ausübung einer Nebentätigkeit bedarf der Genehmigung durch das Studienseminar. Die Nebentätigkeit darf für höchstens 6 Wochenstunden beantragt und genehmigt werden.
Die Ausübung einer Nebentätigkeit bedarf der Genehmigung durch das Studienseminar. Die Nebentätigkeit darf für höchstens 6 Wochenstunden beantragt und genehmigt werden.