Hessischer Bildungsserver / LAKK Studienseminar für GHRF in Rüsselsheim

Aufgaben des PR

 

  • Der Personalrat wirkt bei der Einstellung von LiV, Ausbilderinnen und Ausbildern und Ausbildungsbeauftragten mit.
  • Er muss der Einstellung und Entlassung von LiV, Ausbilderinnen und Ausbildern und Ausbildungsbeauftragten sowie der Stundenverteilung des Kollegiums des Studienseminars zustimmen.
  • Er bietet Hilfestellung bei schulinternen Problemen (z. B. fachfremder Einsatz, Vertretungseinsatz) an und fungiert als Bindeglied/beratende Instanz zwischen Ausbildnern (Ausbildungsbeauftragten) und LiV.
  • Der Personalrat unterliegt der Schweigepflicht.
  • Für die LiV ist der Personalrat des Studienseminars zuständig, nicht der Schulpersonalrat an der jeweiligen Ausbildungsschule, der im Zusammenhang mit schulischen Konfliktfällen jedoch ebenfalls gehört werden kann.
  • Immer dann, wenn persönliche, aus der beruflichen Situation entstandene oder in Sie hineinwirkende Belange von LiV, Ausbilderinnen und Ausbildern, Ausbildungsbeauftragten oder Seminarleitung berührt sind, stehen die Mitglieder des Personalrats allen Beschäftigten der Dienststelle als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.
  • Der Personalrat kümmert sich in Absprache mit der Seminarleitung um die Organisation besonderer Ereignisse im Studienseminar (z.B. Abschiedsgeschenke, Geburtstagsgeschenke, Kollegiumsausflüge, Feiern).
  • Der Personalrat lädt zur Personalratssitzung ein. Er legt die Tagesordnung fest, leitet die Sitzung und ist für die Anfertigung eines Protokolls verantwortlich.
  • Mindestens ein Mal im Jahr lädt der Personalrat zu einer Personalversammlung mit allen Beschäftigten der Dienststelle ein, in der er einen Tätigkeitsbericht abgibt.
  • In regelmäßigen Abständen trifft sich der Personalrat mit der Studienseminarleitung, um aktuelle Themen zur personellen Situation zu besprechen.