Der Personalrat besteht aus sieben Mitgliedern des Studienseminars Rüsselsheim, wobei sich der Personalrat sowohl aus Ausbildungskräften als auch aus Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zusammensetzt.
Die Konstellation des Personalrats wird durch das Wählerverhalten bestimmt. Wahlberechtigt sind die Ausbildungskräfte und LiV des Studienseminars Rüsselsheim (GHRF). Diese verfügen über eine gleichberechtigte Stimmabgabe.
Wahlen finden spätestens alle 5 Jahre statt. Nachwahlen finden in der Regel jährlich statt.